Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung
Im Sinne einer leistungsgerechten Abgeltung der IT (Informationstechnologie)-/EDV-Betreuung an den Schulen wurde mit BGBl.II Nr.29/1999 die Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer geändert.
Die Grundlage der Abgeltung ist die Zahl der im Un ...
Im Sinne einer leistungsgerechten Abgeltung der IT (Informationstechnologie)-/EDV-Betreuung an den Schulen wurde mit BGBl.II Nr.29/1999 die Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer geändert.
Die Grundlage der Abgeltung ist die Zahl der im Unterricht und für den Unterricht an der jeweiligen Schule vorhandenen Informationstechnologie-Arbeitsplätze (IT-Arbeitsplätze). Es erfolgt eine Staffelung nach jeweils 20 IT-Arbeitsplätzen sowie eine Deckelung nach Schülerzahlen.